An die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Bundestag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Ende seines Urlaubs musste Wirtschaftsminister Habeck die Erfahrung machen, dass körperliche Gewalt inzwischen wieder als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung angesehen wird.
Anlass war die Entscheidung der Bundesregierung, der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen und einen Teil der Subventionen an die Landwirtschaft zu streichen.
Wir, die OMAS GEGEN RECHTS Deutschland-Bündnis, verfassten dazu eine Solidaritätsadresse an ihn. Gewalt anstelle von Diskussionen und argumentativer Auseinandersetzung lehnen wir auf das Schärfste ab. Herr Habeck konstatierte in seiner Stellungnahme zum Angriff auf die Fähre, dass in der Gesellschaft eine beunruhigende Spaltung existiere. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen. Erleben wir doch auf unseren Aktionen und Info-Ständen immer wieder Aggressionen und unsachliche verbale Angriffe. Aggressionen und verbale Angriffe gegen Andersdenkende gehen überwiegend von Anhängern der AfD aus. Der Verfassungsschutz beobachtet seit Ausscheiden des Präsidenten Maaßen intensiv die rechte Szene und hat bereits drei Landesverbände dieser Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, ebenso die Jugendorganisation dieser Partei.
Im Herbst letzten Jahres trafen sich in Hessen Vertreter*innen dieser Partei, um demokratiefeindliche Pläne zu besprechen.
Ein Team aus investigativ arbeitenden Journalistinnen und Journalisten hat jetzt ein Zusammenkunft in Potsdam öffentlich gemacht, bei der die Umsetzung der Theorie aus Höckes Buch betreffend die Ausweisung von Menschen besprochen wurde, die der AfD und anderen rechtsextremen Kräften nicht genehm sind. Dass die AfD Immigranten und deren Nachkommen aus Deutschland vertreiben will, wurde bereits in den Reden anlässlich des EU-Parteitags der AfD in Magdeburg öffentlich kundgetan – nachzulesen in Printmedien zu diesem Parteitag, nachzuhören in Nachrichten von TV und Hörfunk. Dazu kommen die eindeutigen Aussagen im Parteiprogramm der AfD, die auf die Aufhebung, ja die Zerstörung der freiheitlichen demokratischen Ordnung der Bundesrepublik hinzielen. Immer wieder hören wir OMAS GEGEN RECHTS, dass man sich mit der AfD politisch auseinandersetzen müsse. Immer öfter erfahren wir von Zusammenarbeit konservativer Politiker*innen auf kommunaler und auch auf Länderebene mit der AfD. Dazu gibt es Aussagen führender Politiker der AfD, dass man die Demokratie am besten von innen aushöhlen könne.
Die „graue Eminenz“ der AfD, Björn Höcke, ist Geschichtslehrer. In dieser Eigenschaft hat er sich intensiv mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinandergesetzt, das kann man aus seinem Buch und seinen Reden schließen.
Auch wir OMAS GEGEN RECHTS haben im Geschichtsunterricht aufgepasst. Die Parallelen zwischen den Ereignissen der 1920er Jahre, die Ähnlichkeiten der Reden führender AfD-Größen zu den Einpeitschern der NSDAP und die beschwichtigenden Reaktionen konservativer Politiker erschrecken uns zutiefst. Nahezu alle Äußerungen zu sogenannter „Remigration“ verstoßen gegen das Grundgesetz. Sie fordern zu Gesetzesverstößen auf, verletzen die Menschenwürde und sind unserer Meinung nach nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt Gruppen und Personen, die zu Abschiebung deutscher Staatsbürger aus welchen Gründen auch immer fordern, haben den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen.
Der Justizminister des Bundes, Herr Buschmann, spricht immer wieder von hohen Hürden für ein Parteienverbot. Diese Hürden bestanden bereits in zwei Fällen: 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP, Nachfolgerin der NSDAP) verboten, und 1956 die stalinistisch orientierte KPD (Kommunistische Partei Deutschlands).Wir OMAS GEGEN RECHTS sind der Auffassung, dass die Hürden für ein Parteienverbot von der AfD bereits mehrfach übersprungen wurden. Mit dieser Einstellung sind wir nicht alleine, und wir fragen uns, wie vieler Beweise es noch bedarf, um endlich ein Verbot dieser Partei beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Wer argumentiert, dass die AfD inzwischen zu groß sei, um wirksam verboten werden zu können, unterstützt mit diesem Argument die Feinde der Verfassung und verkennt sehenden Auges die Gefahren – keine Partei kann zu groß sein, um nicht verboten werden zu können!
Das Verbotsverfahren ist in Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt, in Verbindung mit §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Wir, die OMAS GEGEN RECHTS Deutschland-Bündnis, erwarten von den Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien, der Bundesregierung und dem Bundesrat, dass endlich der Mut aufgebracht wird, den Eid zu erfüllen, der mit Annahme des Mandats direkt oder auch indirekt ausgesprochen wurde:
Schaden von Deutschland abzuwenden und die Verfassung zu schützen
Die Werkzeuge dazu sind in den Artikeln 18 und 21 des Grundgesetzes gegeben, nutzen Sie sie!
Bringen Sie endlich den Mut auf, Verbotsverfahren gegen die Feinde der Demokratie in Gang zu setzen!
OMAS GEGEN RECHTS Deutschland-Bündnis